Früherkennung
Praxis Klingler Früherkennung Checkup
In der HAUSARZTPRAXIS KLINGLER können Sie eine Gesundheitsuntersuchung vornehmen lassen. Die Untersuchung kann ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre erfolgen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Früherkennung von Herzerkrankungen und Stoffwechselleiden. (Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten:
Praxis Klingler spezieller Labor Check
Zur Früherkennung verschiedener Erkrankungen empfiehlt die PRAXIS KLINGLER REUTLINGEN bestimmte Blutwerte jährlich bestimmen zu lassen. Die Kosten der Blutzucker- und Cholesterinbestimmung werden bei Personen ab dem 36. Lebensjahr jedes zweite Jahr von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Andere sinnvolle Laborwerte werden als Vorsorgeleistung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt: z. B. das "große Blutbild".
Mit dieser Untersuchung haben wir Hinweise für mögliche verschieden Erkrankungen im Frühstadium oder Hinweise für mögliche chronische Krankheiten. Früherkennung bedeutet immer: Verschlimmerungen, z.B. bis hin zu einer Krebserkrankung, können reduziert werden oder die Lebensqualität kann spürbar verbessert werden.
Praxis Klingler Hautkrebs-Screening
Seit 1. Juli 2008 genießen gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre den Anspruch einer Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening".
In Deutschland ist mit der Einführung des Hautkrebs-Screenings die weltweit erste flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung als Leistungsangebot der Hausarztpraxen für die Bürger verfügbar. Die Abrechnung des gesetzlich festgelegten Hautkrebs-Screenings erfolgt über die Versichertenkarte in unserer qualifizierten Praxis.
Es wird keine Praxisgebühr für das Hautkrebs-Screening erhoben.
zurück zu: Praxis Allgemeinmedizin
Praxis Klingler Früherkennung Checkup
In der HAUSARZTPRAXIS KLINGLER können Sie eine Gesundheitsuntersuchung vornehmen lassen. Die Untersuchung kann ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre erfolgen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Früherkennung von Herzerkrankungen und Stoffwechselleiden. (Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten:
zurück zu: Praxis Allgemeinmedizin
zurück zu: Praxis Naturheilverfahren